5 Krebsmedikamente einschließlich der Immuntherapie Opdivo wurden in die Erstattungsliste aufgenommen!
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Durch Änderungen der Gesundheitsanwendungsbekanntmachung der Sozialversicherungsanstalt, veröffentlicht und in Kraft getreten im Amtsblatt vom 21.03.2018, wurden 5 Krebsmedikamente erstattungsfähig:
- Opdivo: Wirkstoff Nivolumab. Zu den Medikamenten neuer Generation der Immuntherapie gehört Opdivo. Es wurde für Nierenzellkrebs, malignes Melanom der Haut und klassisches Hodgkin-Lymphom in die Erstattung aufgenommen.
- Opdivo beim malignen Melanom: Bei gutem Allgemeinzustand (ECOG 0-1), Progression nach Erstlinienchemotherapie und ohne vorherige Behandlung mit PD-1- und PD-L1-Hemmern wird es bei nicht operablem lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem malignem Melanom allein bis zur Progression eingesetzt. Eine Erstattung erfolgt bei onkologischer Verordnung auf Grundlage eines 6 Monate gültigen Gesundheitsratsberichts unter Beteiligung mindestens eines Facharztes für medizinische Onkologie, der diese Bedingungen und das Therapieprotokoll angibt. Für eine Fortsetzung muss der Bericht fehlende Progression bestätigen. Bei sequenzieller oder kombinierter Anwendung mit Yervoy, dem Immuntherapeutikum Ipilimumab, erfolgt keine Erstattung.
- Opdivo beim klassischen Hodgkin-Lymphom: Auf Grundlage einer individuellen Off-Label-Genehmigung des Gesundheitsministeriums wird es beim klassischen Hodgkin- Lymphom nach einer autologen Stammzelltransplantation bei Progression oder Rückfall nach Brentuximab eingesetzt. Die Kosten werden bei Verordnung durch Onkologie oder Hämatologie aufgrund eines 6 Monate gültigen Gesundheitsratsberichts erstattet, der diese Umstände und das Protokoll nennt und an dem mindestens eine onkologische oder hämatologische Fachkraft beteiligt ist.
- Opdivo bei Nierenkrebs: Bei gutem Allgemeinzustand nach mindestens einer Zytokinlinie mit Interferon oder Interleukin und anschließend einer antiangiogenen Therapielinie wird es als 3. oder 4. Linie bei fortgeschrittenem klarzelligem Nierenkrebs bis zur Progression verwendet. Eine Erstattung erfolgt nach onkologischer Verordnung auf Basis eines 6 Monate gültigen Gesundheitsratsberichts mit mindestens einem Facharzt für medizinische Onkologie, der diese Bedingungen und das Protokoll nennt. Für die Fortsetzung muss fehlende Progression dokumentiert sein.
- Altuzan: Wirkstoff Bevacizumab. Das bisher bei metastasiertem kolorektalem Krebs zugelassene antiangiogene Medikament Altuzan erhielt neu die Zulassung bei Gebärmutterhalskrebs und Glioblastom.
- Symptome und Behandlung von Gebärmutterhalskrebs
- Xgeva: Wirkstoff Denosumab. Es wurde für Riesenzelltumoren des Knochens sowie für Knochenmetastasen von Prostata-, Brust- und Lungenkrebs zugelassen.
- Xgeva: Wirkmechanismus, Einsatz bei Riesenzelltumor des Knochens und Nebenwirkungen (ausführlich)
- Anwendungsbedingungen beziehungsweise Indikationen von Xgeva: Bei zuvor nicht mit Zoledronsäure behandelten Patienten mit Brustkrebs, hormontherapieresistentem Prostatakrebs oder nicht kleinzelligem Lungenkrebs und Knochenmetastasen mit hohem Fraktur- oder Kompressionsrisiko bis zum Fortschreiten der Knochenmetastasen. Ferner bei nicht operablem Riesenzelltumor des Knochens oder hohem operativem Morbiditätsrisiko bei Erwachsenen und Jugendlichen mit ausgereiftem Skelett. Bei Verordnung durch die medizinische Onkologie aufgrund eines Berichts mit mindestens 1 onkologischen Facharzt und 6 Monaten Gültigkeit erstattet die Institution die Kosten.
- Mozopil: Wirkstoff Plerixafor. Vor Transplantation bei Leukämie und Lymphom.
- Revlimid: Wirkstoff Lenalidomid. Zusätzlich zu bisherigen Indikationen wurde es für die Behandlung des Mantelzelllymphoms erstattungsfähig.
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