4 neue Lungenkrebsmedikamente in die Erstattung aufgenommen

Mit den Änderungen der Gesundheitsleistungsbekanntmachung der Sozialversicherungsanstalt, veröffentlicht im Amtsblatt vom 10.05.2018 und damit in Kraft getreten, wurden 4 neue zielgerichtete Lungenkrebsmedikamente in die Erstattung aufgenommen und der Erstattungsumfang für 1 Medikament aktualisiert:
Crizotinib (Handelsname Xalkori)
- Anaplastische Lymphomkinase (ALK) oder ROS-1-positive fortgeschrittene Erkrankung bei nichtkleinzelligem Lungenkrebs (KHDAK) bei Patienten: Für die Erstlinien -Monotherapie bis zur Progression (Verschlechterung der Erkrankung) übernimmt die Einrichtung die Kosten.
- Bei nachgewiesener ALK-Fusion, vorheriger Chemotherapie und anschließender Progression wird bei metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkrebs die Zweitlinien -Behandlung bis zur Progression erstattet.
- Crizotinib war bereits in unserem Land verfügbar, konnte aber nur nach einem besonderen Antrag zur zulassungsüberschreitenden Anwendung eingesetzt werden. Nun wird es unmittelbar erstattet, wenn ein medizinischer Onkologe es auf Grundlage eines höchstens 6 Monate gültigen Gutachtens eines Ärztegremiums verschreibt, dem mindestens ein medizinischer Onkologe angehört.
- Nach Behandlung mit den anderen bei ALK-Positivität eingesetzten Medikamenten Alectinib oder Ceritinib und anschließender Progression wird Crizotinib als sequenzielle oder kombinierte Behandlung nicht erstattet.
Osimertinib (Tagrisso)
- Mutation des epidermalen Wachstumsfaktorrezeptors (EGFR) positiv Bei Lungenkrebspatienten mit Progression während oder nach einer vorherigen Tyrosinkinasehemmerbehandlung und positiver EGFR-T790M-Mutation , nachgewiesen durch eine Biopsie nach Progression, wird die Behandlung erwachsener Patienten mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkrebs, die für Radiochemotherapie und Operation ungeeignet sind, bis zur Progression erstattet.
- Mit dieser Genehmigung wurde Osimertinib erstmals in unserem Land erstattungsfähig.
Gefitinib (Iressa)
- Bei metastasiertem, nicht plattenepithelialem nichtkleinzelligem Lungenkrebs mit positiver Exon-19-Deletion und/oder Exon-21-Mutation im EGFR-Gen wird die Behandlung bis zur Progression erstattet.
- Mit dieser Genehmigung wurde Gefitinib erstmals in unserem Land erstattungsfähig.
- Erlotinib, Gefitinib und Afatinib werden bei sequenzieller oder kombinierter Anwendung nicht erstattet.
Ceritinib (Zykadia)
- Bei ALK-positivem fortgeschrittenem nichtkleinzelligem Lungenkrebs wird die Erstlinien -Behandlung als Monotherapie (mit nur einem Medikament) wird bis zum Fortschreiten der Erkrankung erstattet.
- Bei zuvor mit Crizotinib behandelten ALK-positiven Patienten mit metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkrebs (KHDAK) und anschließender Progression wird die Zweitlinien -Behandlung bis zur Progression erstattet.
- Mit diesen Genehmigungen wurde Ceritinib erstmals in unserem Land erstattungsfähig.
- Bei Progression nach Ceritinib wird Crizotinib oder Alectinib als sequenzielle oder kombinierte Behandlung nicht erstattet.
Alectinib (Alecensa)
- Bei ALK-positivem fortgeschrittenem nichtkleinzelligem Lungenkrebs wird die Erstlinien -Monotherapie bis zur Progression erstattet.
- Bei zuvor mit Crizotinib behandelten ALK-positiven Patienten mit metastasiertem nichtkleinzelligem Lungenkrebs und anschließender Progression wird die Zweitlinien -Behandlung bis zur Progression erstattet.
- Mit diesen Genehmigungen wurde Alectinib erstmals in unserem Land erstattungsfähig.
- Alectinib Bei Progression nach dieser Behandlung wird Crizotinib oder Ceritinib als sequenzielle oder kombinierte Behandlung nicht erstattet.
Hinweis: Voraussetzung für die Erstattung dieser zielgerichteten Medikamente in den genannten Situationen ist, dass die entsprechenden genetischen Veränderungen (etwa ALK-Fusion oder EGFR-Positivität) durch in einem akkreditierten Labor durchgeführte genetische Testsbestätigt wurden.
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